HS-Schumann
Handwerker-Service

Geht nicht, gibt es bei uns nicht !

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F. Schumann
Tel.  0176 - 39 47 83 55

Täglich von 08:00 - 20:00 Uhr

Hier bekommen Sie ein paar Antworten zu den meist gestellten Fragen.
 
Sollten Sie dennoch Fragen zu unserem Service oder Dienstleistung haben,
kontaktieren Sie uns einfach.

Wir haben auch für Sie das richtige Angebot und Lösung.

Unsere Besichtigungen und unverbindlichen Angebote
sind für Sie bis zu einer Entfernung von 15 km  Kostenlos.

Ab 15 km berechnen wir eine Aufwand-Pauschale (An-Abfahrt) von mind. 30€ .
 

Preise

Was kostet der one4ALL- Handwerker-Service


Wir arbeiten für Sie, wenn nicht anders vereinbart, zu Pauschalpreisen also Festpreis,
abhängig vom Auftrag & Arbeitsaufwand unseres Services.
Volle Kostenkontrolle für Sie & keine weiteren oder versteckten Kosten.
Der Preis ändert sich nur bei zusätzlich, aber vorher mit Ihnen abgesprochenen Arbeiten oder Material.

Material

Wie wird das Material bezahlt


Entweder bestellen Sie das Material was Sie sich ausgesucht haben,
oder wir bestellen für Sie, jedoch nur und immer erst nach Absprache mit Ihnen,
entweder auf Lieferschein auf Ihren Namen,
bezahlt wird dann direkt bei Lieferung oder auf Rechnung des Lieferanten
oder in Vorkasse vom Kunden an uns,
Was davon je nach Situation am besten für Sie ist.
Wir gehen nicht für Materialkosten in Vorkasse

SERVICE

Termine & NotfallService


Termine zur Besichtigung und Planung Ihres Vorhabens erfolgen meistens am selben Tag der Anfrage.
 Notfälle werden je nach Dringlichkeit des Notfalls innerhalb von 1Std bis zu 24 Std bearbeitet..

Zahlung

Wie & wann erfolgt die Zahlung


Sie bekommen für Ihren erteilten Auftrag immer eine ordentliche Rechnung mit gesondert aufgeführten Lohnanteil, den Sie gegebenenfalls Steuerlich geltend machen können.

Je nach Auftragsvolumen kann die Zahlung gesplittet werden.
Dann ist nach bestimmten Bauabschnitten je nach Absprache, eine Teilzahlung, Abschlagszahlung des Gesamtpreises fällig.
Wenn der Auftrag beendet ist, ist der Rest des vereinbarten Festpreises fällig. Zahlungen können je nach Vereinbarung per Überweisung oder Bar erfolgen.

Steuern und Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen ???

Wer z.B. einen Gärtner einstellt, kann die Kosten normalerweise als haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt geltend machen.

Arbeiten, die im Prinzip jeder selbst erledigen könnte, werden vom Finanzamt unter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungenzusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise Rasen mähen, Dach- oder Fassadenarbeiten, Wartung der Heizungsanlage, Austausch oder Renovierung von Türen und Fenstern, Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus, Gebühren für den Schornsteinfeger, Verlegung von Fliesen, Teppich oder Parkett, Modernisierung des Badezimmers, putzen, bügeln, Schnee schaufeln, auf die Kinder aufpassen oder die Eltern pflegen.

Lassen Mieter diese Arbeiten von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigen, können sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen.

Maximal können Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Daraus kann sich ein direkter Abzug von der Steuerschuld von bis zu 4.000 Euro im Jahr ergeben.

Voraussetzung:

Die Arbeiten müssen direkt in der eigenen Wohnung oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt worden sein. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen worden sein. Barzahlung wird in der Regel nicht anerkannt.

Diese Informationen sind ohne jegliche Garantie zur Richtigkeit der Angaben. Erkundigen Sie sich deshalb am besten genauer bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt, was für Sie zutreffend ist und die dafür erforderliche Rechnung bekommen Sie natürlich von uns nachdem Ihr Auftrag zufriedenstellend fertiggestellt ist.


 

Es gelten unsere AGB

Algemeine Geschäftsbedingungen
 

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