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Preise
Was kostet der one4ALL- Handwerker-Service
Wir arbeiten für Sie, wenn nicht anders vereinbart, zu Pauschalpreisen also Festpreis, abhängig vom Auftrag & Arbeitsaufwand unseres Services. Volle Kostenkontrolle für Sie & keine weiteren oder versteckten Kosten. Der Preis ändert sich nur bei zusätzlich, aber vorher mit Ihnen abgesprochenen Arbeiten oder Material.
Material
Wie wird das Material bezahlt
Entweder bestellen Sie das Material was Sie sich ausgesucht haben, oder wir bestellen für Sie, jedoch nur und immer erst nach Absprache mit Ihnen, entweder auf Lieferschein auf Ihren Namen, bezahlt wird dann direkt bei Lieferung oder auf Rechnung des Lieferanten oder in Vorkasse vom Kunden an uns, Was davon je nach Situation am besten für Sie ist. Wir gehen nicht für Materialkosten in Vorkasse
SERVICE
Termine & NotfallService
Termine zur Besichtigung und Planung Ihres Vorhabens erfolgen meistens am selben Tag der Anfrage. Notfälle werden je nach Dringlichkeit des Notfalls innerhalb von 1Std bis zu 24 Std bearbeitet..
Zahlung
Wie & wann erfolgt die Zahlung
Sie bekommen für Ihren erteilten Auftrag immer eine ordentliche Rechnung mit gesondert aufgeführten Lohnanteil, den Sie gegebenenfalls Steuerlich geltend machen können.
Je nach Auftragsvolumen kann die Zahlung gesplittet werden. Dann ist nach bestimmten Bauabschnitten je nach Absprache, eine Teilzahlung, Abschlagszahlung des Gesamtpreises fällig. Wenn der Auftrag beendet ist, ist der Rest des vereinbarten Festpreises fällig. Zahlungen können je nach Vereinbarung per Überweisung oder Bar erfolgen.
Steuern und Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen ???
Wer z.B. einen Gärtner einstellt, kann die Kosten normalerweise als haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt geltend machen.
Arbeiten, die im Prinzip jeder selbst erledigen könnte, werden vom Finanzamt unter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise Rasen mähen, Dach- oder Fassadenarbeiten, Wartung der Heizungsanlage, Austausch oder Renovierung von Türen und Fenstern, Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus, Gebühren für den Schornsteinfeger, Verlegung von Fliesen, Teppich oder Parkett, Modernisierung des Badezimmers, putzen, bügeln, Schnee schaufeln, auf die Kinder aufpassen oder die Eltern pflegen.
Lassen Mieter diese Arbeiten von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigen, können sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen.
Maximal können Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Daraus kann sich ein direkter Abzug von der Steuerschuld von bis zu 4.000 Euro im Jahr ergeben.
Voraussetzung:
Die Arbeiten müssen direkt in der eigenen Wohnung oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt worden sein. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen worden sein. Barzahlung wird in der Regel nicht anerkannt.
Diese Informationen sind ohne jegliche Garantie zur Richtigkeit der Angaben. Erkundigen Sie sich deshalb am besten genauer bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt, was für Sie zutreffend ist und die dafür erforderliche Rechnung bekommen Sie natürlich von uns nachdem Ihr Auftrag zufriedenstellend fertiggestellt ist.
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